C. Schulentwicklung

 

5.3 Fortbildungskonzept


5.3.1 Grundlagen

Die Fort- und Weiterbildung von Lehrer*innen unterstützt die Sicherung der beruflichen Professionalität und trägt den Veränderungen an Erziehung und Bildung in Schule und Gesellschaft Rechnung.

Lehrerfortbildung stärkt Schulen in ihren Entwicklungsprozessen und hilft den Lehrkräften, ihren Erziehungs- und Unterrichtsauftrag anforderungsgemäß zu gestalten.

Die Fortbildungsplanung orientiert sich an den im Schulprogramm festgelegten Entwicklungszielen der Schule und am Fortbildungsbedarf einzelner Bildungsgänge, von Lehrerteams und von Kolleginnen und Kollegen. Bedingt durch gesellschaftliche, technologische und wissenschaftliche Entwicklungen müssen neue berufliche Qualifikationen erworben werden. Auch die Übernahme neuer Aufgaben und Funktionen erhöhen den Bedarf an Fortbildung. Vor allem die Kompetenzen, die der Unterrichtsentwicklung dienen, sollen vertieft und an neue Anforderungen angepasst werden.

 

5.3.2 Rechtliche Vorgaben

Nach § 57 Abs. 3 des Schulgesetzes NRW[1] sowie §11 ADO NRW[2] sind Lehrer*innen verpflichtet sich fortzubilden. Zur Ausgestaltung dieser Forderung dient der RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 27.04.2004. Der Erlass beschreibt die Formen, Strukturen und Inhalte von Fortbildung, stellt den Schulen ein Fortbildungsbudget zur Verfügung und fordert ein Fortbildungskonzept im Rahmen des Schulprogramms, das kontinuierlich angepasst wird.

 

5.3.3 Ziele

Eine ständige und umfassende Fortbildung ist Standard in allen Berufszweigen. Um den sich ständig ändernden Anforderungen in der schulischen Bildung und Erziehung gewachsen zu sein, kommt der Fortbildung der Lehrer*innen eine besondere Bedeutung zu.

Lehrerfort- und Weiterbildung dient der Qualifikationserweiterung mit dem Ziel des Aufbaus neuer Handlungskompetenzen (vgl. RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 27.4.2004 – 424 – 6.07.01 Nr.42350/03).

Sie ist ein Instrument zur Sicherung bzw. Steigerung der Qualitätsstandards und somit ein Teil der Personalentwicklung.

Die Förderung von Fortbildungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht und die Herstellung von Akzeptanz und Transparenz der Fortbildungsplanung sind grundlegende Ziele.

Ziel aller Bemühungen um Qualifikations- und Kompetenzerweiterung ist die stetige konstruktive Entwicklung und Professionalisierung der Lehr-Lernprozesse, so können die Berufs- und Lebenschancen unserer Schüler*innen in regionalen und überregionalen Bereichen nachhaltig verbessert werden.

 

5.3.4 Fortbildungsplanung

Die Planung und Koordination von Fortbildungen sowie die Zuweisung der notwendigen Mittel aus dem schulischen Budget ist von der Schule eigenverantwortlich zu gestalten. Es handelt sich um eine Daueraufgabe, die systematisch in den Schulalltag implementiert ist. Dies setzt neben den kollektiven Bemühungen ein individuelles Engagement aller Beteiligten voraus, ohne das eine qualitative Lehrerfortbildung nicht möglich ist.

Neben unterschiedlichen Formen der schulinternen Lehrerfortbildung werden die jeweiligen Entwicklungsmöglichkeiten durch schulexterne Fortbildungsangebote verschiedener Träger ergänzt. Beispielsweise können die Fortbildungs- und Unterstützungsangebote der Bezirksregierung und der regionalen Kompetenzteams genutzt werden. Unser Berufskolleg ist darüber hinaus wie alle anderen Schulen für seine Fortbildungsplanungen und Fortbildungsaktivitäten verantwortlich.

Um Synergien nutzen zu können wünschen wir uns eine Kooperation mit anderen Schulen, insbesondere mit anderen Berufskollegs der Region. Durch ein kooperatives Netzwerk, in dem Fortbildungskoordinatoren regional zusammenarbeiten, lassen sich Chancen nutzen und Fortbildungskonzepte realisieren, die sonst nicht umgesetzt werden könnten.[3]

Fortbildungen haben zwei zentrale Aufgaben zu erfüllen. Sie sollen dem Einzelnen nützen und seine Handlungskompetenz stärken sowie den Schulentwicklungsprozess fördern.

Das Fortbildungskonzept mit seinen Grundsätzen soll öffnen und ermöglichen und zwar so unkonventionell und flexibel wie möglich. Flexibilität setzt Vertrauen in die Kommunikation und Problemlösungsfähigkeit voraus. Überreglementierung ist eher das Gegenteil davon. Dazu bedarf es eines Klimas gegenseitigen Vertrauens und der Verständigung.

Auf dieser Grundlage ist Fortbildungsplanung zum einen ein kontinuierlicher Prozess der Abstimmung des Fortbildungsbedarfs, der sich aus dem Schulprogramm und den Arbeitsplänen der Bildungsgänge aber auch der individuellen Fortbildungsbedürfnissen der Kolleginnen und Kollegen begründen lässt.

Zum anderen ist sie ein Instrument zur Planung und Koordination schulischer Fortbildungsaktivitäten.

Entscheidend für eine erfolgreiche Fortbildungsplanung ist,

  • dass trotz der unterschiedlichen Interessen und Vorstellungen im Lehrerkollegium Konsens darüber hergestellt wird, welcher Fortbildungsbedarf Priorität hat,
  • welche zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen für die Fortbildungen einzusetzen sind,
  • wer an bestimmten Fortbildungen teilnehmen sollte und
  • wie Fortbildungsergebnisse in der Schule eingebracht und evaluiert werden.

 

Die Transparenz der Grundsätze des Fortbildungskonzepts soll zu einer großen Akzeptanz bei allen Beteiligten beitragen.

Über die Grundsätze der Lehrerfortbildung entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleitung (vgl. Schulgesetz § 68 Abs. 3[4]).

Die Fortbildungskoordinatorin entscheidet unter Beteiligung der Schulleiterin über die Angelegenheiten der Fortbildung im Rahmen dieser Grundsätze.

Nachdem ein Fortbildungsantrag bewilligt wurde, erfolgt die zeitnahe Information der Ansprechpartnerin für Gleichstellung.

Kann ein Fortbildungsantrag nicht bewilligt werden, wird rasch der Lehrerrat zur Beratung involviert. Gemeinsam mit dem Kollegen bzw. der Kollegin wird beraten, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, damit dieser Fortbildungsantrag evtl. doch bewilligt werden kann (z. B. Teilübernahme der Fortbildungskosten durch den Kollegen/der Kollegin und/oder eine evtl. Freistellung vom Unterricht).

 

5.3.5 Grundsätze

„Säulen“ der Fortbildungsplanung

  1. Fortbildungen zur Schulentwicklung
    Fortbildungen, die der (Weiter-) Entwicklung unserer Schule dienen, z.B.

    • Päd. Tag  „Stark  im Wandel“
    • die Fortbildungsreihe des Teams Schulentwicklung
    • die Schulleitungsteam-Fortbildung
  2. Fortbildungen zur Bildungsgangentwicklung
    Fortbildungen, die die Bildungsgangentwicklung / Qualitätssicherung im Bildungsgang unterstützen, z.B.

    • schulinterne Fortbildungen zu bildungsgangspez. Themen
    • Pädagogische Tage für den Bildungsgang  ggf. mit externen Dozenten
  3. Fortbildungen für Kollegen/innen mit spez. Funktionen / oder zur Erfüllung bes. Bedürfnisse im Hinblick auf unsere Schule
    Fortbildungen, die für unser System Schule besondere Bedeutsamkeit haben, z.B.

    • Kollegen/innen werden Multiplikatoren
    • Kollegen/innen stellen ihre  neu erworbene Kompetenz anderen Kollegen/innen zur Verfügung (z. B. Fachschaften und Bildungsgängen)
  4. „Individualfortbildungen“ einzelner Kollegen/innen
    Fortbildungen, die der professionellen Weiterentwicklung dienen

 

Im Schuljahr 2017 / 2018 wurden in der Lehrerkonferenz (vom 17. April 2018) die o. a. vier „Säulen“ der Fortbildungsplanung erläutert und die folgenden Grundsätze vom Kollegium als Konferenzbeschluss verabschiedet:

 

  • Fortbildungen, die einen Bezug zu den im Schulprogramm formulierten Schulentwicklungszielen haben, sollen einen besonderen Stellenwert erhalten.
  • Jährlich wird für das ganze Kollegium im Rahmen eines Pädagogischen Tages ein Fortbildungstag organisiert. Dieser Pädagogische Tag hat bei der Fortbildungsplanung eine hohe Priorität.
  • Fortbildungen für Teilgruppen (z. B. Bildungsgangteams, Teams der Fachschaften, etc.) des Kollegiums werden gefördert und vorrangig behandelt, sofern sie mit definierten Schulentwicklungszielen übereinstimmen.
  • An einem heterogenen Bündel-Berufskolleg ist die berufsspezifische Fortbildung für die Lehrer*innen unverzichtbar. Deshalb bilden Fortbildungen in den Berufsfeldern mit hohem Innovationspotential an unserer Schule einen Schwerpunkt. Fortbildungen einzelner Lehrkräfte müssen daher gewährleistet werden, sofern der Bildungsgang / die Fachschaft als Ganzes davon Nutzen hat und über das Multiplikatorenprinzip eingebunden ist.
  • Darüber hinaus sind Fortbildungen für besondere Funktionen und Aufgaben in der Schule, beispielsweise im Schulrecht sowie für Beratungs-, Lehrerrats- und Leitungsaufgaben notwendig.
  • Ebenso finden „Individualfortbildungen“ zur professionellen Weiterentwicklung des einzelnen Kollegen / der einzelnen Kollegin Berücksichtigung, die eine erfolgreiche Berufstätigkeit sicherstellen.
  • Fortbildungsbewilligungen von Gemeinschaftsfortbildungsveranstaltungen   (z. B. Päd. Tage für das Gesamtkollegium, Arbeit in den Fachschaften und den Bildungsgängen) gehen ggf. vor „Individualfortbildungen“ einzelner Kollegen/innen.

 

5.3.6 Organisation

Im Hinblick auf die Personal-, Unterrichts- und Qualitätsentwicklung unseres Berufskollegs muss die Schulleitung Einfluss auf die Lehrerfortbildung nehmen. Sie gibt Impulse und initiiert Veranstaltungen. Die Lehrer*innen werden bezüglich ihrer Fortbildungen beraten und gefördert. Um den spezifischen Fortbildungsbedürfnissen der Kolleginnen und Kollegen in den Bildungsgängen bzw. Fachschaften gerecht werden zu können, ist darüber hinaus die Diskussion des Fortbildungsbedarfs und die anschließende Formulierung von Fortbildungswünschen in den Abteilungen bzw. Bildungsgängen nötig. Diese Fortbildungsbedarfe werden in den Arbeitsplänen der einzelnen Bildungsgänge notiert und dienen zur bedarfsgerechten Fortbildungsplanung.

Anmeldeverfahren:

Die Teilnahme an Fortbildungen einzelner Lehrkräfte bzw. Lehrergruppen /

-teams bedarf in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung der Schulleitung.

Bei Fortbildungen der Bezirksregierung erfolgt dies über das Online-Portal der Bezirksregierung Münster. Für alle anderen Fortbildungen gibt es entsprechende Formulare (vgl. z.B. in der  Anlage den „Sonderurlaubsantrag“ und „Antrag für die Teilnahme an einer Lehrerfortbildung“).

Die Fortbildungsanträge werden hierzu der Fortbildungskoordinatorin vorgelegt. Diese prüft und berät sich mit der Schulleiterin und ggf. mit dem zuständigen Abteilungsleiter / der zuständigen Abteilungsleiterin, um dann den Antrag zeitnah zu genehmigen.

Die Ansprechpartnerin für Gleichstellung wird über jeden Fortbildungsantrag direkt informiert.

Kann ein Antrag eines Kollegen/einer Kollegin nicht genehmigt werden, erfolgt eine rasche Information zeitgleich an den Lehrerrat und die betroffene Lehrkraft, ggf. folgt eine gemeinsame Beratung mit allen Beteiligten.

Einzelfortbildungen über den Antrag „Sonderurlaub“ liegen in der Verantwortung der Lehrer*innen, sobald die Fortbildung genehmigt wurde.

In allen o.g. Fortbildungsanliegen ist es hilfreich einen Vorschlag zur Vertretungsregelung dem Antrag beizulegen und diesen mit der Vertretungsplanerin, Ute Braun, zu besprechen. Abschließend werden die Absprachen in das UNTIS-Stundenplanprogramm eingepflegt.

Schulinterne Fortbildungen, die hausintern z.B. von einem Teilkollegium durchgeführt werden, können über das Formular „Antrag für die Durchführung einer schulinterne Lehrerfortbildung“ angefragt werden. Auch hier erfolgt zunächst die Genehmigung über die Fortbildungskoordinatorin und anschließend die Absprache mit der Vertretungsplanerin, die das Fortbildungsanliegen dann im Stundenplanprogramm einpflegt.

 

Die Fortbildungskoordinatorin entscheidet ggf. nach Rücksprache mit der erweiterten Schulleitung (Abteilungsleiter*innen) nach folgenden Kriterien die Genehmigung eines Antrages:

  • Einhaltung der in der Lehrerkonferenz vereinbarten Grundsätze
  • Fortbildungsbedarfe der Bildungsgänge und der Fachschaften
  • Dringlichkeit der Qualifizierung der Lehrkraft
  • Bezug zum Schulprogramm (z.B. Arbeitspläne der Bildungsgänge)
  • Beachtung der zu erwarteten Unterrichts- und Vertretungssituation

 

5.3.7 Fortbildungsbudget


Dem Hermann-Emanuel-Berufskolleg des Kreises Steinfurt steht ein jährliches Fortbildungsbudget[5] zur Verfügung, welches zweckgebunden ist und für folgende Kosten schulinterner und externer Fortbildungsveranstaltungen verwendet werden kann:

Schulinterne Fortbildungen

  • Honorare und Fahrtkosten für externe Referenten/innen
  • Reisekosten der Moderatoren/innen der Bezirksregierung und der Kompetenzteams
  • Materialkosten

Schulexterne Fortbildungen

  • Teilnahmegebühren
  • Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Kosten für Fortbildungsmaterialien

Da mit dem Budget nicht immer alle anfallenden Fortbildungskosten bestritten werden können, gelten zur Ausgabebeschränkung die in der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze.

Die Fortbildungskoordinatorin verwaltet das Budget auf dem Online-Fortbildungsbudget-Konto NRW (Bildungsportal NRW – FBon -www.schulministerium.nrw.de) und bewilligt die Ausgaben in Absprache mit der Schulleitung.

Sie initiiert die Überweisung der Kosten an den jeweiligen Kollegen/die jeweilige Kollegin.

 

5.3.8 Evaluation

Der finanzielle und personelle Aufwand von Lehrerfortbildungen und ihre Bedeutung für die Personal- und Schulentwicklung erfordern die schulweite regelmäßige Evaluation aller Fortbildungsmaßnahmen.

Außerdem wird die schulinterne Evaluation beim Austausch der Erfahrungen der Fortbildungsbeauftragten der sechs Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Steinfurt wirksam.[6]

Am Hermann-Emanuel-Berufskolleg des Kreises Steinfurt erhält jede Lehrkraft ab dem zweiten Schulhalbjahr mit der Genehmigung der Teilnahme einen Evaluationsbogen der innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme ausgefüllt an die Fortbildungsbeauftrage zur Auswertung zu leiten ist.

Weiterhin muss von den durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen in den Bildungsgang- bzw. Fachschaftskonferenzen (oder evtl. sogar auf der Lehrerkonferenz) berichtet (vgl. Grundsätze des Fortbildungskonzeptes – Multiplikatorenprinzip) und reflektiert werden. So können weitere Fortbildungsbedarfe (z.B. für einzelne Kollegen/innen, für die Bildungsgänge, für die Fachschaften oder sogar fürs das gesamte Kollegium) erarbeitet werden.

 

5.3.9 Dokumentation

Neben der Dokumentation des Fortbildungsbudgets in FBon wird seit dem Schuljahr 2014/2015 jeder der Schule angezeigte Teilnahme über eine eigene Datenbank nach Datum, Fortbildungsbereich und Kosten dokumentiert. Die Abfrage der Datenbank lässt jederzeit einen Blick über die aktuelle Fortbildungssituation zu:

  • Welche Fortbildungsbereiche (vgl. Grundsätze und Säulen der Fortbildungsplanung) werden stark bearbeitet, in welchen besteht ggf. Nachholbedarf?
  • Welche Mittel stehen noch zur Verfügung?

 

Dieser Überblick erleichtert, beratend und steuernd eine zuverlässige Fortbildungsplanung zu verantworten.

 

[1] Schulgesetz NRW: § 57 Abs. 3

„Lehrer*innensind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Die Genehmigung von Fortbildungen während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird.“

[2] Allgemeine Dienstordnung für Lehrer*innen, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) NRW: § 11 Fortbildung

  • „Lehrer*innensind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen.“
  • „Die Schulleiterin oder der Schulleiter wirkt auf die Fortbildung der Lehrer*innen hin und entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung. (…)“

[3] Die Fortbildungsbeauftragten der sechs Berufskollegs (in Trägerschaft des Kreises Steinfurt) treffen sich min. einmal im Halbjahr für den kreisweiten Austausch bzgl. wichtiger Fortbildungsbelange.

[4]Schulgesetz NRW: § 68 Abs. 3 – Lehrerkonferenz

(3) Die Lehrerkonferenz entscheidet über

„ (…) 3. Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters, (…)“

[5] Fortbildungsbudget 2018

Erlass des MSW vom 07.05.2018; Az.: 424-3.04.02-112125/2018

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat mit o.a. Erlass Haushaltsmittel zweckgebunden für das Fortbildungsbudget des Hermann-Emanuel-Berufskollegs zur Verfügung gestellt. Das Budget errechnet sich nach der Zahl der Lehrkräfte. Der Zuweisungsbetrag wird auf das durch den Schulträger benannte Konto überwiesen.

Zuweisungsbetrag 2018: 5760,- €

[6] Die Fortbildungsbeauftragten der sechs Berufskollegs (in Trägerschaft des Kreises Steinfurt) treffen sich min. einmal im Halbjahr für den kreisweiten Austausch bzgl. wichtiger Fortbildungsbelange.