Die Dr. Peter-Kleickmann-Stiftung fördert Projekte aus dem Bereich Bildung, Erziehung, Ausbildung sowie Kunst und Kultur.
Bisher wurden verschiedene Projekte im schulischen und künstlerischen Bereich gefördert.
Die Dr. Peter-Kleickmann-Stiftung vergibt ein Stipendium an begabte Schüler und Studenten, die sich auch sozial engagieren und deren Familien ihr Studium nicht oder nur in begrenzten Umfang unterstützen können. Eine Förderung wird für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt. Gerade der Übergang von der Schule ins Studium soll dadurch erleichtert werden.
Ein Student oder eine Studentin erhält 300 Euro monatlich. Die Förderung startet jeweils zum Wintersemester zum 01.10. jeden Jahres.
Um Bewerbungsunterlagen zu erhalten, müssen Interessenten ein Motivationsschreiben per email: an die Dr. Peter Kleickmann-Stiftung senden.
Eine Infoveranstaltung zu dem Stipendium findet immer im Dezember statt und kann im Büro erfragt werden.
Sie sollten in diesem Motivationsschreiben erläutern, warum Sie sich bei uns bewerben, welche Motivation Sie für ein Studium besitzen, wie Sie sich Ihre Zukunft vorstellen und wie und warum Sie sich sozial engagieren. Wir würden gerne durch dieses Schreiben einen ersten Eindruck von Ihnen gewinnen.
Ihr Motivationsschreiben sollte daher immer bis zum 15. März vorliegen. Sind Sie in der engeren Auswahl, bekommen Sie einen Bewerbungsbogen zugeschickt. Dieser ist bis zum 15. April des Jahres ausgefüllt an uns zurückzuschicken. Die Entscheidung über die Vergabe wird dann in einem Gremium im zweiten Quartal des jeweiligen Jahres gefällt.
Wenn sie gefördert werden, möchten wir natürlich Ihren weiteren Werdegang begleiten. Dazu fertigen Sie für jedes Semester eine Kopie Ihrer Noten und Leistungen an und schreiben 1 bis 2 DinA4-Seiten über Ihren Ausbildungsverlauf. Zudem wird der regelmäßige Nachweis der Durchführung des Studiums per Immatrikulationsbescheinigung verlangt.
Außerdem muss jährlich erneut nachgewiesen werden, dass das Einkommen der Erziehungsberechtigten/Eltern die festgelegte Grenze nicht übersteigt.
Sollten Sie die Förderungskriterien nicht mehr erfüllen, bitten wir unverzüglich um eine Mitteilung. Die Förderung endet sofort.
Entweder mit Vollendung des 25. Lebensjahrs oder mit Vollendung des Studiums oder mit Vollendung des Förderzeitraumes (18 Monate) oder mit Abbruch des Studiums.
Liegt eines dieser Kriterien vor, endet die Förderung sofort.
Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Nach Ablauf des Stipendiums bestehen somit keinerlei Verpflichtungen.
Wir würden uns dennoch freuen, wenn Sie uns weiterhin verbunden bleiben. Zum Beispiel, indem Sie Werbung für unser Stipendium machen oder neuen Stipendiaten bei der Bewerbung behilflich sind. Gerne würden wir auch erfahren, wie Sie Ihre Zukunft gestaltet haben.
So, und jetzt nicht lange überlegen: Bewerben Sie sich bei uns. Wir freuen uns auf Sie!
Weitere Infos auch gerne persönlich oder nochmal kompakt als Download: