Wann startet das Fachschulstudium?
Das Fachschulstudium wird sowohl in der Vollzeit- als auch in der Teilzeitform in einem jährlichen Turnus angeboten. In der Vollzeitform startet das Fachschulstudium nach den NRW-Sommerferien im August. In der Teilzeitform startet das Fachschulstudium jeweils zu Beginn des 2. NRW-Schulhalbjahres im Februar.
Wie funktioniert die Anmeldung zum Fachschulstudium?
Die Anmeldung zum Fachschulstudium funktioniert ähnlich dem Verfahren für die Anmeldung zur Berufsausbildung. Die Anmeldung für den Bildungsgang erfolgt schrittweise unter www.schueleranmeldung.de. Bitte beachten Sie bei der Anmeldung folgenden Hinweis: Unbedingt „abgeschlossene Berufsausbildung“ unter „Persönliche Daten –> Qualifikation –> Berufliche Kenntnisse“ anklicken, da nur dann eine Auswahl zum Bildungsgang „Staatlich geprüfte/r Betriebswirt*in“ möglich ist. Nachdem Sie Ihre persönlichen Daten und die weiteren notwendigen Angaben eingetragen und die Anmeldung versendet haben, sehen Sie eine Zusammenfassung über die Unterlagen (z. B. Schulzeugnisse), die wir für die Bearbeitung Ihrer Anmeldung benötigen. Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen der Vollständigkeit halber zeitnah nach. Hinweis: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Originale persönlich zur Vorlage am HEBK vorbeizubringen, um sich die Beglaubigung der Dokumente zu sparen. Über eine Zu- oder Absage zum Fachschulstudium werden Sie in schriftlicher Form informiert.
Wann sind Anmeldungen zum Fachschulstudium möglich?
Die offizielle Anmeldezeit für die berufsbegleitende Teilzeitform liegt in der 2. Augusthälfte jeden Jahres. Frühere Anmeldungen sind jedoch möglich. Zusagen erhalten die Bewerber*innen jeweils im Zeitraum September bis Oktober. Spätere Anmeldungen sind bis zum Studienbeginn im Februar ebenfalls möglich, können aber nur bei ausreichender Kapazität an Studienplätzen berücksichtigt werden.
Die offizielle Anmeldezeit für die Vollzeitform liegt in der 2. Februarhälfte jeden Jahres. Frühere Anmeldungen sind jedoch möglich. Zusagen erhalten die Bewerber*innen jeweils im Zeitraum März bis April. Spätere Anmeldungen sind bis zum Studienbeginn im August ebenfalls möglich, können aber nur bei ausreichender Kapazität an Studienplätzen berücksichtigt werden.
Ist ein Wechsel von einem anderen Berufskolleg möglich?
Grundsätzlich ist ein Wechsel von einem anderen Berufskolleg möglich, insbesondere wenn es sich um die gleichen Studienschwerpunkte handelt. Bereits an anderen Berufskollegs erbrachte Leistungen werden bei einem Wechsel in der Regel anerkannt. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich. Eine Anerkennung von Studienleistungen anderer Hochschulen ist im Grundsatz ebenfalls möglich, hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Kann das Fachschulstudium parallel zu einer Berufsausbildung absolviert werden?
Ja, sofern die Auszubildenden bei Aufnahme des Fachschulstudiums mindestens das erste Ausbildungsjahr absolviert haben und mindestens einen mittleren Schulabschluss vorweisen können, ist es grundsätzlich möglich, das Fachschulstudium parallel zu einer Ausbildung zu absolvieren. Über eine Zulassung zum Fachschulstudium wird im Einzelfall und insbesondere unter Berücksichtigung der schulischen Leistungen in der Berufsschule entschieden. Der Ausbildungsabschluss, der Berufsschulabschluss und das Jahr Berufspraxis müssen bei Zulassung zum Fachschulexamen nachgewiesen werden.
Welche Kosten entstehen durch das Fachschulstudium?
Für das Fachschulstudium zahlen Sie keine Studiengebühren. In den ersten Wochen des Fachschulstudiums stimmen sich die Lehrer*innen und Studierenden ab, welche Lehrbücher und Arbeitsmaterialien zu beschaffen sind. Die Lehrbücher und die jährliche Servicepauschale sind von jedem Studierenden zu tragen und können von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Den Studierenden der Vollzeitform wird ein Teil der benötigten Lehrbücher von der Schule gestellt. Für das Fachschulstudium benötigen Sie ein eigenes digitales Endgerät (z. B. PC, Laptop, Tablet).
Wie lässt sich der Lebensunterhalt beim Vollzeit-Fachschulstudium finanzieren?
Erfahrungsgemäß lässt sich eine geringfügige Beschäftigung (538-Euro-Job) gut mit der Vollzeitform des Fachschulstudiums vereinbaren, da freitags kein Präsenzunterricht stattfindet. Zudem sind umfangreiche BAföG-Förderungen für Studierende der Vollzeitform (bis zu 963 € ohne Rückzahlungsverpflichtung) möglich, sodass Ihnen trotz einer Weiterbildung in Vollzeit bis zu 1.500 € im Monat zur Verfügung stehen. Informationen bezüglich einer Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) / Meister-BAföG sind erhältlich unter:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/home/home_node.html
Bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen (z. B. Altersgrenze) besteht während der Weiterbildung zusätzlich ein Anspruch auf Kindergeld (250 €).
Wird das Fachschulstudium auch am Schulstandort in Emsdetten angeboten?
Nein, sowohl die Vollzeitform als auch die Teilzeitform des Fachschulstudiums wird nur am Schulstandort in Steinfurt angeboten.
Gibt es Semesterferien?
Nein, es gibt keine Semesterferien. Jedoch findet in den NRW-Schulferien weder in der Vollzeit- noch in der Teilzeitform Unterricht statt.
Wie ist die Parkplatzsituation an der Schule?
Für die Studierenden der Teilzeitform stehen freitags und samstags ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Für die Studierenden der Vollzeitform stehen montags bis donnerstags auf dem Schulgelände nur begrenzt Parkplätze zur Verfügung.
Was passiert bei Unterrichtsversäumnissen?
Da es sich beim Fachschulstudium um ein Präsenzstudium handelt besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Selbstverständlich kann es zu Abwesenheiten z. B. aufgrund von Krankheit kommen. In diesen Fällen besteht für die Studierenden die Verpflichtung, sich bei ihren Kommilitonen über die Unterrichtsinhalte zu informieren und das Verpasste eigenständig nachzuholen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass zu hohe Fehlzeiten die Zulassung zum Fachschulexamen gefährden. Über den Umgang mit Entschuldigungen bzw. das Fehlen bei Prüfungsterminen wird Sie die Klassenleitung zu Beginn Ihres Fachschulstudiums informieren.
Welche Schwerpunkte werden angeboten?
Sowohl in der Vollzeit- als auch in der Teilzeitform haben Sie die Wahl zwischen den Schwerpunkten Absatzwirtschaft und Logistik. Zu den konkreten Inhalten und Unterschieden der Schwerpunkte beraten wie Sie gerne. Sollten Sie in den ersten Wochen des ersten Semesters feststellen, dass Sie lieber den anderen Schwerpunkt wählen möchten, ist ein nachträglicher Wechsel in der Regel möglich.
Wie viele Stunden werden an einem typischen Unterrichtstag unterrichtet?
An einem typischen Unterrichtstag werden sowohl in der Vollzeit- als auch in der Teilzeitform sechs bis sieben Unterrichtsstunden je 45 Minuten unterrichtet. In der Vollzeitform ist es an einzelnen Tagen möglich, dass Sie acht Unterrichtsstunden haben.
Wie ist der Stand der Digitalisierung an der Schule?
Wir haben im Schulgebäude flächendeckend gut funktionierendes WLAN mit einer großen Bandbreite. Auch bieten wir allen Studierenden den Zugang zu Microsoft365. Daher können wir im Unterricht intensiv mit digitalen Medien arbeiten und sind auch für Hybrid- oder Distanzunterricht gut aufgestellt. Tablet, Laptop und Smartphone sind für uns normale Arbeitsmittel.
Werden digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt?
Für kurze Projekte und einzelne Lernphasen können Geräte im Selbstlernzentrum (ZIEL) entliehen werden. Außerdem verfügen wir über mehrere DV-Räume, in denen wir jedem Studierenden ermöglichen, am Computer zu arbeiten. Studierende der Vollzeitform haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, ein Tablet als Leihgerät für die Dauer des Fachschulstudiums von der Schule zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen im Anschluss an ein absolviertes Fachschulstudium?
Der Abschluss „Staatlich geprüfter Betriebswirt / Staatlich geprüfte Betriebswirtin“ bzw. „Bachelor Professional in Wirtschaft“ ist der höchste nicht-akademische Abschluss, den Sie erwerben können. Dieser Abschluss ist einem Bachelorabschluss an einer Fachhochschule oder Universität (erster akademischer Abschluss) im Grundsatz rechtlich gleichgestellt. Allerdings haben Sie – anders als bei einem Bachelorabschluss – nicht die Möglichkeit, im Anschluss an das Fachschulstudium direkt ein Masterstudium an einer Fachhochschule oder Universität aufzunehmen. Wenn Sie im Anschluss an das Fachschulstudium noch weiter studieren möchten, können Sie sich für ein Bachelorstudium an einer Fachhochschule oder Universität einschreiben. Staatliche Universitäten und staatliche Fachhochschulen erkennen Ihnen hierbei üblicherweise keine oder nur wenige Leistungen aus dem Fachschulstudium an. Private Fachhochschulen, die in der Regel entgeltpflichtig sind, erkennen Ihnen hingegen Leistungen aus dem Fachschulstudium an. Der Umfang der anerkannten Leistungen variiert je nach privater Fachhochschule stark. Wir empfehlen Ihnen das Bachelorstudium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM), da Ihnen hier im Rahmen einer Kooperation der FHM mit dem Hansa-Berufskolleg in Münster und unserer Schule aufgrund Ihres Fachschulstudiums das halbe Bachelorstudium anerkannt werden würde. Dies stellt die rechtlich maximal mögliche Anerkennung von Studienleistungen dar. Auch wenn die FHM ihren Sitz in Bielefeld hat, würde die Erbringung aller Studienleistung in Münster erfolgen. Über die Studieninhalte, den Studienablauf, die Studiendauer und die Kosten eines Bachelorstudiums an der FHM informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.