Staatlich geprüfte Betriebswirtin /
Staatlich geprüfter Betriebswirt
Bachelor Professional in Wirtschaft
Zusätzlich möglich: Erwerb der Fachhochschulreife
Der Bildungsgang wird in Vollzeitform (2 Jahre bzw. 4 Semester) oder in berufsbegleitender Teilzeitform (3,5 Jahre bzw. 7 Semester) mit den Schwerpunkten Absatzwirtschaft oder Logistik angeboten.
Angebot zum Studienbeginn August 2023:
Angebot zum Studienbeginn Februar 2024:
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation, Wirtschaftsenglisch, Volkswirtschaftslehre/Politik, Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik/Statistik, Personalwirtschaft (Zusatzfach), Schwerpunktfach (Absatzwirtschaft oder Logistik)
Differenzierungsbereich:
Projektmanagement, Ausbildung der Ausbilder
Unterrichtsorganisation
Das Studienangebot in der berufsbegleitenden Teilzeitform beginnt jeweils am 1. Februar eines Jahres, der Unterricht startet zum 2. Halbjahr eines jeden NRW-Schuljahres. Unterrichtstage für die Teilzeitform sind freitags nachmittags (15:00 Uhr – max. 21:00 Uhr) und samstags vormittags (7:45 Uhr – max. 13:45 Uhr).
Das Studienangebot in der Vollzeitform beginnt jeweils am 1. August eines Jahres, der Unterricht startet nach den NRW-Sommerferien. Unterrichtstage für die Vollzeitform sind Montag bis Donnerstag (7:55 Uhr – max. 14:45 Uhr).
Während der NRW-Schulferien findet kein Unterricht statt.
Das Fachschulstudium wird sowohl in der Vollzeit- als auch in der Teilzeitform in einem jährlichen Turnus angeboten. In der Vollzeitform startet das Fachschulstudium nach den NRW-Sommerferien im August. In der Teilzeitform startet das Fachschulstudium jeweils zu Beginn des 2. NRW-Schulhalbjahres im Februar.
Die Anmeldung zum Fachschulstudium funktioniert ähnlich dem Verfahren für die Anmeldung zur Berufsausbildung. Die Anmeldung für den Bildungsgang erfolgt schrittweise unter www.schueleranmeldung.de. Bitte beachten Sie bei der Anmeldung folgenden Hinweis: Unbedingt „abgeschlossene Berufsausbildung“ unter „Persönliche Daten -> Qualifikation -> Berufliche Kenntnisse“ anklicken, da nur dann eine Auswahl zum Bildungsgang „Staatlich geprüfte/r Betriebswirt*in“ möglich ist. Nachdem Sie Ihre persönlichen Daten und die weiteren notwendigen Angaben eingetragen und die Anmeldung versendet haben, sehen Sie eine Zusammenfassung über die Unterlagen (z. B. Schulzeugnisse), die wir für die Bearbeitung Ihrer Anmeldung benötigen. Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen der Vollständigkeit halber zeitnah nach. Hinweis: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Originale persönlich zur Vorlage am HEBK vorbeizubringen, um sich die Beglaubigung der Dokumente zu sparen. Über eine Zu- oder Absage zum Fachschulstudium werden Sie in schriftlicher Form informiert.
Die offizielle Anmeldezeit für die berufsbegleitende Teilzeitform liegt in der 2. Augusthälfte jeden Jahres. Frühere Anmeldungen sind jedoch möglich. Zusagen erhalten die Bewerber*innen jeweils im Zeitraum September bis Oktober. Spätere Anmeldungen sind bis zum Studienbeginn im Februar ebenfalls möglich, können aber nur bei ausreichender Kapazität an Studienplätzen berücksichtigt werden.
Die offizielle Anmeldezeit für die Vollzeitform liegt in der 2. Februarhälfte jeden Jahres. Frühere Anmeldungen sind jedoch möglich. Zusagen erhalten die Bewerber*innen jeweils im Zeitraum März bis April. Spätere Anmeldungen sind bis zum Studienbeginn im August ebenfalls möglich, können aber nur bei ausreichender Kapazität an Studienplätzen berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist ein Wechsel von einem anderen Berufskolleg möglich, insbesondere wenn es sich um die gleichen Studienschwerpunkte handelt. Bereits an anderen Berufskollegs erbrachte Leistungen werden bei einem Wechsel in der Regel anerkannt. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich. Eine Anerkennung von Studienleistungen anderer Hochschulen ist im Grundsatz ebenfalls möglich, hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Ja, sofern die Auszubildenden bei Aufnahme des Fachschulstudiums mindestens das erste Ausbildungsjahr absolviert haben und mindestens einen mittleren Schulabschluss vorweisen können, ist es grundsätzlich möglich, das Fachschulstudium parallel zu einer Ausbildung zu absolvieren. Über eine Zulassung zum Fachschulstudium wird im Einzelfall und insbesondere unter Berücksichtigung der schulischen Leistungen in der Berufsschule entschieden. Der Ausbildungsabschluss, der Berufsschulabschluss und das Jahr Berufspraxis müssen bei Zulassung zum Fachschulexamen nachgewiesen werden.
Für das Fachschulstudium zahlen Sie keine Studiengebühren. In den ersten Wochen des Fachschulstudiums stimmen sich die Lehrer*innen und Studierenden ab, welche Lehrbücher und Arbeitsmaterialien zu beschaffen sind. Die Lehrbücher und die jährliche Servicepauschale sind von jedem Studierenden zu tragen und können von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Den Studierenden der Vollzeitform wird ein Teil der benötigten Lehrbücher von der Schule gestellt. Für das Fachschulstudium benötigen Sie ein eigenes digitales Endgerät (z. B. PC, Laptop, Tablet).
Erfahrungsgemäß lässt sich eine geringfügige Beschäftigung (520-Euro-Job) gut mit der Vollzeitform des Fachschulstudiums vereinbaren, da freitags kein Präsenzunterricht stattfindet. Zudem sind umfangreiche BAföG-Förderungen für Studierende der Vollzeitform (bis zu 850 € ohne Rückzahlungsverpflichtung) möglich, sodass Ihnen trotz einer Weiterbildung in Vollzeit bis zu 1.400 € im Monat zur Verfügung stehen. Informationen bezüglich einer Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) / Meister-BAföG sind erhältlich unter:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/home/home_node.html
Nein, sowohl die Vollzeitform als auch die Teilzeitform des Fachschulstudiums wird nur am Schulstandort in Steinfurt angeboten.
Nein, es gibt keine Semesterferien. Jedoch findet in den NRW-Schulferien weder in der Vollzeit- noch in der Teilzeitform Unterricht statt.
Für die Studierenden der Teilzeitform stehen freitags und samstags ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Für die Studierenden der Vollzeitform stehen montags bis donnerstags auf dem Schulgelände nur begrenzt Parkplätze zur Verfügung.
Da es sich beim Fachschulstudium um ein Präsenzstudium handelt besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Selbstverständlich kann es zu Abwesenheiten z. B. aufgrund von Krankheit kommen. In diesen Fällen besteht für die Studierenden die Verpflichtung, sich bei ihren Kommilitonen über die Unterrichtsinhalte zu informieren und das Verpasste eigenständig nachzuholen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass zu hohe Fehlzeiten die Zulassung zum Fachschulexamen gefährden. Über den Umgang mit Entschuldigungen bzw. das Fehlen bei Prüfungsterminen wird Sie die Klassenleitung zu Beginn Ihres Fachschulstudiums informieren.
Sowohl in der Vollzeit- als auch in der Teilzeitform haben Sie die Wahl zwischen den Schwerpunkten Absatzwirtschaft und Logistik. Zu den konkreten Inhalten und Unterschieden der Schwerpunkte beraten wie Sie gerne. Sollten Sie in den ersten Wochen des ersten Semesters feststellen, dass Sie lieber den anderen Schwerpunkt wählen möchten, ist ein nachträglicher Wechsel in der Regel möglich.
An einem typischen Unterrichtstag werden sowohl in der Vollzeit- als auch in der Teilzeitform sechs bis sieben Unterrichtsstunden je 45 Minuten unterrichtet. In der Vollzeitform ist es an einzelnen Tagen möglich, dass Sie acht Unterrichtsstunden haben.
Wir haben im Schulgebäude flächendeckend gut funktionierendes WLAN mit einer großen Bandbreite. Auch bieten wir allen Studierenden den Zugang zu Microsoft365. Daher können wir im Unterricht intensiv mit digitalen Medien arbeiten und sind auch für Hybrid- oder Distanzunterricht gut aufgestellt. Tablet, Laptop und Smartphone sind für uns normale Arbeitsmittel.
Für kurze Projekte und einzelne Lernphasen können Geräte im Selbstlernzentrum (ZIEL) entliehen werden. Außerdem verfügen wir über mehrere DV-Räume, in denen wir jedem Studierenden ermöglichen, am Computer zu arbeiten. Studierende der Vollzeitform haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, ein Tablet als Leihgerät für die Dauer des Fachschulstudiums von der Schule zur Verfügung gestellt zu bekommen.