B. Unsere Schule

 

5.2 Gleichstellung von Frau und Mann am Hermann-Emanuel-Berufskolleg

Das Hermann-Emanuel-Berufskolleg sieht sich der Umsetzung von Gleichstellung im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) verpflichtet und stellt sich bewusst der Herausforderung, aktiv für die Chancengleichheit von Mädchen und Jungen bzw. Frauen und Männern einzutreten.

Die Gleichstellung von Männern und Frauen und Mädchen und Jungen wird als durchgängiges Leitprinzip und Querschnittsaufgabe verstanden.

Im Schuljahr 2018/2019 besteht das Kollegium des Hermann-Emanuel-Berufskollegs aus 126 Kolleg*innen, davon sind 47 männlich und 79 weiblich. Unterrichtet werden insgesamt 2207 Schüler*innen, die etwa zu gleichen Teilen männlich und weiblich sind.

 

Team Gleichstellung

Eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen und eine Vertreterin ist am Herman-Emanuel-Berufskolleg bestellt. Sie wirken in Schulleitungsprozessen mit, d.h. unterstützen, beraten, kontrollieren und initiieren Maßnahmen der Schulleitung. Ihre Beteiligung ist für die Schulleitung bei konkret bestimmten Personalmaßnahmen (§ 17 LGG) verpflichtend. Um Kommunikationsprozesse zu ermöglichen, findet im 14-tägigen Rhythmus ein institutionalisierter Austausch mit Schulleitung statt. Da in allen Ämtern der Schule mittlerweile die Frauenquote übererfüllt ist, verändert sich der Blick am Hermann-Emanuel-Berufskolleg von Frauenförderung hin zu echter Gleichstellungsarbeit. Zu diesem Zweck soll im Schuljahr 2018/19 ein Team Gleichstellung installiert werden, dass die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen im gesetzlich möglichen Rahmen unterstützt. Zur Bestellung dieses Teams ist sowohl eine Frauen- als auch Männerteilkonferenz geplant. Diese Teilkonferenzen sollen auch die Aufgabe bekommen, eine Gleichverteilung von Frauen und Männern in allen schulischen Gremien zu ermöglichen.

 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Ein hoher Anteil (30%) von teilzeitbeschäftigten Lehrer*innen ist Ausdruck davon, dass vor allem Kolleginnen neben ihrer Berufstätigkeit Aufgaben in der Familie hauptverantwortlich wahrnehmen. Das Hermann-Emanuel-Berufskolleg möchte auch junge Kollegen ermutigen, Elternzeit in Anspruch zu nehmen und Verantwortung für Familienarbeit zu übernehmen. Dies ermöglicht eine Vorbildfunktion für Schüler*innen und kommt dem gesellschaftlichen Auftrag nach, variantenreiche Lebensentwürfe und Rollenbilder auszubilden.

In Ergänzung zu den Empfehlungen zum schulischen Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte im Regierungsbezirk Münster wurden durch die Lehrerkonferenz „Schulinterne Vereinbarungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrer*innen am Hermann-Emanuel-Berufskolleg“ 2014 verabschiedet und 2018 evaluiert und aktualisiert. Durch die konsequente Umsetzung kommt das Hermann-Emanuel-Berufskolleg der bereits in zurückliegenden Schulprogrammen formulierten Selbstverpflichtung nach, Männer und Frauen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familienarbeit zu unterstützen und zu fördern.

 

Personalentwicklung und Personalförderung

Bei der Besetzung von Beförderungsstellen ist das Ziel des Frauenförderplans 2016-2018, die Unterrepräsentanz von Frauen in Leitungs- und Beförderungsämter abzubauen, am Herman-Emanuel-Berufskolleg erfüllt.  Damit kann die Aufgabenverteilung in der Schule ausschließlich den Kompetenzen und Interessen der Beteiligten folgen.

 

Gendersensibler Umgang mit Schüler*innen

Das Hermann-Emanuel-Berufskolleg hat sich durch den Aufbau von Strukturen die individuelle Förderung der jungen Frauen und Männer zum Ziel gesetzt. Individuelle Förderung ist in allen Bildungsgängen verankert und umfasst gendersensible Beratung in allen Phasen der Schullaufbahn.

Die #metoo-Debatte hat 2017/18 gezeigt, dass Sexismus am Arbeitsplatz ein gesellschaftlich relevantes Thema ist. Das Hermann-Emanuel-Berufskolleg möchte mit einem Projekt „Kein Raum für Missbrauch“ die Möglichkeit für eine schulöffentliche Auseinandersetzung mit diesem Thema bieten.

 

Konkreter Arbeitsplan:

  • Team Gleichstellung installieren
  • Männer- und Frauenteilkonferenzen als Möglichkeit der Partizipation einberufen
  • Projekt „Kein Raum für Missbrauch“ planen und realisieren.