Staatlich geprüfte Heilerziehungspflegerin /
Staatlich geprüfter Heilerziehungspfleger
Dreijähriger Bildungsgang:
Der Unterricht in der Unter- und Mittelstufe wird im Vollzeitunterricht mit je einem integrierten Praktikum angeboten. Die Oberstufe erfolgt im Rahmen des Berufspraktikums, das schulisch begleitet wird.
Die Inhalte der Fachschulausbildung werden in Lernfeldern des fachrichtungsbezogenen Lernbereichs (Theorie und Praxis der Heilerzeihung, Gesundheit, Pflege, Psychiatrie, …) und in den fachrichtungsübergreifenden Lernbereichen (Deutsch / Kommunikation, Englisch, Politik / Gesellschaftslehre, Religionslehre ev. / kath.) vermittelt.
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Voraussetzung ist der „Realschulabschluss“ plus eine „einschlägige Ausbildung“ (z.B. Sozialassistenz, Kinderpflege) oder der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen (FOS 11 und 12). Darüber hinaus kann man sich auch bewerben, wenn man das Abitur hat oder eine nicht einschlägige Ausbildung (z.B. auch in einem handwerklichen oder kaufmännischen Bereich). In diesem Fall muss man dann zusätzlich ein sechswöchiges Praktikum in einer Einrichtung der Behindertenhilfe absolvieren. Darüber hinausgehende Aufnahmevoraussetzungen stellen wir auch auf unseren Flyern (Homepage) dar.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Zwei Jahre hauptsächlich in der Schule; das letzte Jahr hauptsächlich in einer Einrichtung der Behindertenhilfe.
Zwei Jahre werden unsere Studierenden in der Schule unterrichtet („Vollzeitunterricht“); es findet dabei sowohl in der Unterstufe als auch in der Mittelstufe ein jeweils achtwöchiges Praktikum statt. Das dritte Jahr, die Oberstufe, erfolgt in Form eines Anerkennungsjahres überwiegend in einer Praxiseinrichtung.
In der Unterstufe: Ein achtwöchiges Praktikum in tagesstrukturierenden Einrichtungen (Werkstatt für angepasste Arbeit, Tagesstruktur für berentete oder erkrankte Bewohner, Tagesklinik für psychisch erkrankte Menschen, Kindertagesstätte u.ä.)
In der Mittelstufe: Ein achtwöchiges Praktikum in einem Wohnheim (oder im Ambulant Betreuten Wohnen)
Ja; in der Erwachsenenbildung übertragen wir die Verantwortung für die Praktikumsorganisation an die Studierenden. Aber wir stellen eine Liste mit Praxisstellen zur Verfügung und unterstützen insbesondere dann, wenn es sich schwierig gestaltet, eine Stelle zu finden.
Das dritte Jahr der Ausbildung findet hauptsächlich in den Einrichtungen statt. Das heißt: Die Studierenden arbeiten in der Praxis, beziehen ein Gehalt, werden aber auch von uns Lehrer’innen fünf Mal in dem Jahr „besucht“. Darüber hinaus finden Workshops zu wichtigen Praxisthemen statt („Theaterpädagogik“, „Sterbebegleitung“, „Kunsttherapie“, „Umgang mit herausforderndem Verhalten“ u.a.m.) und Beratungsgruppen, in denen sich die Praktikant’innen gegenseitig beraten und unterstützen.
In den ersten beiden Jahren wird in der vollzeitschulischen Ausbildung kein Gehalt gezahlt. Im dritten Jahr erfolgt eine Vergütung im Rahmen der vertraglichen Anstellung in einer bestimmten Einrichtung. Diese liegt in der Regel bei ca. 1000 bis 1300 Euro netto im Monat.
Studierende, die bereits einen Beruf „mitbringen“ (in dem sie nicht mehr arbeiten können) und eine Umschulung zur/zum Heilerziehungspfleger/in genehmigt bekommen, erhalten ggf. eine Finanzierung durch die Arbeitsagentur (weitere Informationen dort).
Darüber hinaus können bedürftige Studierende eine Unterstützung im Rahmen des sogenannten „Meister-BAFÖGs“ beantragen (Informationen bei der Kreis- oder Stadtverwaltung).
Es werden allgemeine Fächer unterrichtet wie Deutsch-Kommunikation, Englisch und ggf. auch Mathematik (wenn das Fachabitur angestrebt wird). Berufsbezogen sind jedoch Fächer wie Theorie und Praxis der Heilerziehungspflege, Pflege und Gesundheit, Psychiatrie, Arbeitsorganisation/ Recht und Verwaltung, Psychomotorik u.a.m.
Wenn die Rahmenbedingungen unserer Schule dies zulassen (d.h. wenn ausreichend personelle Möglichkeiten bestehen, den zusätzlichen Unterricht zu erteilen), dann kann auch die Fachhochschulreife erworben werden. Dann muss zusätzlich auch Mathematik-Unterricht erteilt werden und in Mathematik eine Abschlussklausur geschrieben werden.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/ zum Heilerziehungspfleger kann man (wenn man auch die FHR hat) an der Fachhochschule z.B. Soziale Arbeit oder Heilpädagogik (FH) studieren. Man kann auch Weiterbildungen an anderen Berufskollegs (z.B. zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen, BK) machen oder einrichtungsinterne Fortbildungen absolvieren, die in einem bestimmten Bereich besonders qualifizieren (z.B. Weiterbildungen im Rahmen des Qualitätmanagements, Weiterbildung als „Deeskalationstrainer/in“ o.ä.)
Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres über das Anmeldeportal des Landes Nordrhein-Westfalen
Anmeldeportal