Fachschule des Sozialwesens, Heilerziehungspflege

Hermann-Emanuel-Berufskolleg

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Bildungsziel

Staatlich geprüfte Heilerziehungspflegerin /
Staatlich geprüfter Heilerziehungspfleger

Bildungsprofil

Dreijähriger Bildungsgang:

Der Unterricht in der Unter- und Mittelstufe wird im Vollzeitunterricht mit je einem integrierten Praktikum angeboten. Die Oberstufe erfolgt im Rahmen des Berufspraktikums, das schulisch begleitet wird.

Die Inhalte der Fachschulausbildung werden in Lernfeldern des fachrichtungsbezogenen Lernbereichs (Theorie und Praxis der Heilerzeihung, Gesundheit, Pflege, Psychiatrie, …) und in den fachrichtungsübergreifenden Lernbereichen (Deutsch / Kommunikation, Englisch, Politik / Gesellschaftslehre, Religionslehre ev. / kath.) vermittelt.

Finanzierungsmöglichkeiten

  • Bildungsgutschein: Förderung als Umschüler*in durch die Arbeitsagentur
  • Aufstiegsbafög (AFBG): Förderung von Studierenden über ein elternunabhängiges Bafög (weitere Infos unter: www.Aufstiegs-Bafög.de/Index.html)
certqua logo

Das Besondere

  • Vermittlung heilerziehungspflegerischer Schwerpunkte: z. B. kreativ-musischer Bereich, sprachlich-kommunikativer Bereich, gesundheits-bewegungsorientierter Bereich
  • Projekte im Bildungsgang (z. B. in Kooperation mit der St.-Elisabeth-Schule Steinfurt, Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung)
  • Hospitationen und Expertenbesuche
  • Erwerb von Zertifikaten (z. B. Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Menschen mit Behinderung; Möglichkeit zur Teilnahme an einem Seminar zum Thema „Verabreichung von Medikamenten“)
  • Große Praxisnähe durch die Kooperation mit externen Partnern

Aufnahmevoraussetzungen

  • Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein darf

und

  • Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife

und

  • Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger*in, Sozialassistent*in oder einer einschlägigen Berufsausbildung

oder

  • Abschluss der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, die in zwei Jahren neben (erweiterten) beruflichen Kenntnissen die volle Fachhochschulreife vermittelt oder
    Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren

oder

  • Nachweis der vollen Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife in Verbindung mit einer einschlägigen zusammenhängenden beruflichen Tätigkeit (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) von mindestens 6 Wochen in Vollzeit (oder entsprechend in Teilzeit)

oder

  • Nachweis eines nicht einschlägigen Berufsabschlusses in Verbindung mit einer einschlägigen, zusammenhängenden beruflichen Tätigkeit
    (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) von mindestens 6 Wochen in Vollzeit (oder entsprechend in Teilzeit)

Noch Fragen zum Bildungsgang? FAQ anzeigen …

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Aufnahme in den Bildungsgang?

Voraussetzung ist der „Realschulabschluss“ plus eine „einschlägige Ausbildung“ (z.B. Sozialassistenz, Kinderpflege) oder der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen (FOS 11 und 12). Darüber hinaus kann man sich auch bewerben, wenn man das Abitur hat oder eine nicht einschlägige Ausbildung (z.B. auch in einem handwerklichen oder kaufmännischen Bereich). In diesem Fall muss man dann zusätzlich ein sechswöchiges Praktikum in einer Einrichtung der Behindertenhilfe absolvieren. Darüber hinausgehende Aufnahmevoraussetzungen stellen wir auch auf unseren Flyern (Homepage) dar.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Zwei Jahre hauptsächlich in der Schule; das letzte Jahr hauptsächlich in einer Einrichtung der Behindertenhilfe.

Wie ist die Ausbildung strukturiert?

Zwei Jahre werden unsere Studierenden in der Schule unterrichtet („Vollzeitunterricht“); es findet dabei sowohl in der Unterstufe als auch in der Mittelstufe ein jeweils achtwöchiges Praktikum statt. Das dritte Jahr, die Oberstufe, erfolgt in Form eines Anerkennungsjahres überwiegend in einer Praxiseinrichtung.

Welche Praktika mache ich in der Ausbildung?

In der Unterstufe: Ein achtwöchiges Praktikum in tagesstrukturierenden Einrichtungen (Werkstatt für angepasste Arbeit, Tagesstruktur für berentete oder erkrankte Bewohner, Tagesklinik für psychisch erkrankte Menschen, Kindertagesstätte u.ä.)
In der Mittelstufe: Ein achtwöchiges Praktikum in einem Wohnheim (oder im Ambulant Betreuten Wohnen)

Muss ich mir die Praktikumsstellen selber suchen?

Ja; in der Erwachsenenbildung übertragen wir die Verantwortung für die Praktikumsorganisation an die Studierenden. Aber wir stellen eine Liste mit Praxisstellen zur Verfügung und unterstützen insbesondere dann, wenn es sich schwierig gestaltet, eine Stelle zu finden.

Wie läuft die Ausbildung im 3. Ausbildungsjahr/im Anerkennungsjahr?

Das dritte Jahr der Ausbildung findet hauptsächlich in den Einrichtungen statt. Das heißt: Die Studierenden arbeiten in der Praxis, beziehen ein Gehalt, werden aber auch von uns Lehrer’innen fünf Mal in dem Jahr „besucht“. Darüber hinaus finden Workshops zu wichtigen Praxisthemen statt („Theaterpädagogik“, „Sterbebegleitung“, „Kunsttherapie“, „Umgang mit herausforderndem Verhalten“ u.a.m.) und Beratungsgruppen, in denen sich die Praktikant’innen gegenseitig beraten und unterstützen.

Gibt es eine Vergütung?

In den ersten beiden Jahren wird in der vollzeitschulischen Ausbildung kein Gehalt gezahlt. Im dritten Jahr erfolgt eine Vergütung im Rahmen der vertraglichen Anstellung in einer bestimmten Einrichtung. Diese liegt in der Regel bei ca. 1000 bis 1300 Euro netto im Monat.

Welche finanzielle Unterstützung kann man bekommen? / Kann ich auch zur/zum Heilerziehungspfleger/in umschulen?

Studierende, die bereits einen Beruf „mitbringen“ (in dem sie nicht mehr arbeiten können) und eine Umschulung zur/zum Heilerziehungspfleger/in genehmigt bekommen, erhalten ggf. eine Finanzierung durch die Arbeitsagentur (weitere Informationen dort).
Darüber hinaus können bedürftige Studierende eine Unterstützung im Rahmen des sogenannten „Meister-BAFÖGs“ beantragen (Informationen bei der Kreis- oder Stadtverwaltung).

Welche Fächer werden unterrichtet?

Es werden allgemeine Fächer unterrichtet wie Deutsch-Kommunikation, Englisch und ggf. auch Mathematik (wenn das Fachabitur angestrebt wird). Berufsbezogen sind jedoch Fächer wie Theorie und Praxis der Heilerziehungspflege, Pflege und Gesundheit, Psychiatrie, Arbeitsorganisation/ Recht und Verwaltung, Psychomotorik u.a.m.

Kann ich im Rahmen der Ausbildung auch das Fachabitur erwerben?

Wenn die Rahmenbedingungen unserer Schule dies zulassen (d.h. wenn ausreichend personelle Möglichkeiten bestehen, den zusätzlichen Unterricht zu erteilen), dann kann auch die Fachhochschulreife erworben werden. Dann muss zusätzlich auch Mathematik-Unterricht erteilt werden und in Mathematik eine Abschlussklausur geschrieben werden.

Welche Möglichkeiten der Weiterbildung nach der Ausbildung habe ich?

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/ zum Heilerziehungspfleger kann man (wenn man auch die FHR hat) an der Fachhochschule z.B. Soziale Arbeit oder Heilpädagogik (FH) studieren. Man kann auch Weiterbildungen an anderen Berufskollegs (z.B. zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen, BK) machen oder einrichtungsinterne Fortbildungen absolvieren, die in einem bestimmten Bereich besonders qualifizieren (z.B. Weiterbildungen im Rahmen des Qualitätmanagements, Weiterbildung als „Deeskalationstrainer/in“ o.ä.)

Video: Ein guter Grund, Heilerziehungspfleger*in zu werden …


Downloads

Ausführliche Informationen zum Bildungsgang stehen als Download zur Verfügung.

Anmeldung

Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres über das Anmeldeportal des Landes Nordrhein-Westfalen

Standorte

 Steinfurt

Ansprechpartner

 

Möllers, Stefanie

Möllers, Stefanie

Abteilungsleitung
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