Berufsabschluss nach Landesrecht
„Staatlich geprüfte Kinderpflegerin /
Staatlich geprüfter Kinderpfleger“,
ggf. Fachoberschulreife, auch mit Berechtigung zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe (Qualifikation)
Zweijähriger Bildungsgang
Fächer:
Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres über das Anmeldeportal des Landes Nordrhein-Westfalen
AnmeldeportalBirgit Buthe
Fon: +49 (0) 2551 70190
Mail: