Berufsabschluss nach Landesrecht
„Staatlich geprüfte Sozialassistentin /
Staatlich geprüfter Sozialassistent“,
ggf. Fachoberschulreife, auch mit Berechtigung zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe (Qualifikation)
Zweijähriger Bildungsgang
Fächer:
nach erfolgreichem Abschluss: Zugangsberechtigung zu verschiedenen Fachschulen
Voraussetzung ist der „Hauptschulabschluss“ oder ein gleichwertiger Abschluss. Ebenso wichtig ist der Wunsch, sich aufgrund der eigenen Interessen und Begabungen für ein Berufsausübung im Fachbereich Gesundheit sowie Erziehung und Soziales zu qualifizieren. Darüber hinausgehende Aufnahmevoraussetzungen stellen wir auch auf unseren Flyern (Homepage) dar.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und findet hauptsächlich in der Schule statt.
In den zwei Jahren der Ausbildung werden unsere Schüler/innen in der Schule unterrichtet („Vollzeitunterricht“); es findet dabei sowohl in der Unterstufe als auch in der Oberstufe ein jeweils achtwöchiges Praktikum statt.
In der Unterstufe: Ein achtwöchiges Praktikum in Einrichtungen der Altenhilfe (Altenheim, Altenpflegeheim u.ä.) In der Oberstufe: Ein achtwöchiges Praktikum in Einrichtungen der Behindertenhilfe (Wohnheim, Kindertagesstätte u.ä.)
Ja, in dieser Berufsausbildung übertragen wir die Verantwortung für die Praktikumsorganisation an unsere Schüler/innen. Aber wir stellen eine Liste mit Praxisstellen zur Verfügung und unterstützen insbesondere dann, wenn es sich schwierig gestaltet, eine Stelle zu finden.
In den beiden Jahren der vollzeitschulischen Ausbildung wird kein Gehalt gezahlt.
Als Schüler/in der Berufsfachschule Sozialassistenz kann ein Anspruch auf finanzielle Förderung durch BAföG bestehen. Eine Information darüber, ob und eventuell wie hoch eine Förderung nach BAföG zu ermöglichen ist, ist bei der zuständigen Stelle der Kreis- oder Stadtverwaltung zu erhalten.
Es werden allgemeine Fächer unterrichtet wie Deutsch-Kommunikation, Englisch, Mathematik, Politik, Religion und Sport- und Gesundheitsförderung. Berufsbezogen sind jedoch Fächer wie Erziehung und Soziales, Gesundheitsförderung und Pflege, Arbeitsorganisation und Recht.
Das Ziel dieser Ausbildung ist der Berufsabschluss zur staatlich geprüften Sozialassistentin / zum staatlich geprüften Sozialassistenten. Zudem besteht die Möglichkeit einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss oder den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann, zu erwerben.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur/zum staatlich geprüften Sozialassistentin/Sozialassistenten bietet sich in vielen Fällen eine weitere Qualifizierung über die generalisierte Ausbildung zur Pflegefachkraft an. Ebenso bestehen, auch an unserem Berufskolleg, Möglichkeiten für eine Anschlussausbildung u.a. zum/zur Heilerziehungspfleger/in oder zum/zur Erzieher/in.
Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres über das Anmeldeportal des Landes Nordrhein-Westfalen
Anmeldeportal