B. Unsere Schule

 

5.1 Lehrerrat

Als von den Kolleg*innen gewähltes Gremium hat der Lehrerrat vielfältige Aufgaben. Im Mittelpunkt steht dabei die Vertretung deren Interessen sowie die im Schulgesetz besonders hervorgehobene Rolle der Beratung der Schulleitung in allen dienstlichen und persönlichen Angelegenheiten des Kollegiums. Des Weiteren kommen mit der Übertragung von Dienstvorgesetzteneigenschaften auf die Schulleitung auch für den Lehrerrat besondere Aufgaben der Mitbestimmung und Mitwirkung als Vertretung des Personalrates dazu.

 

Lehrerrat als Berater des Kollegiums

Als Basis jeder gut funktionierenden Schule steht ein Kollegium, das motiviert und zufrieden agiert. Deshalb fördern wir ein gutes Klima und eine Kultur des Miteinanders unter anderem durch unterschiedliche Kollegiumsveranstaltungen, wie Verabschiedungen, Pensionärstreffen, Servicekräftecafé, Neuencafé etc.. In diesen Belangen wird der Lehrerrat durch weitere Gruppen unterstützt, so organisiert der Festausschuss das Sommerfest und die Weihnachtsfeier. Der Freud und Leid-Ausschuss kümmert sich um die Besorgung von Geschenken für Verabschiedungen oder runden Geburtstagen und unterstützt den Lehrerrat bei Krankenbesuchen oder bei der Gratulation von Pensionären.

Als Anlaufstelle und Gesprächspartner stehen wir den Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung, um in allen dienstlichen, als auch persönlichen Belangen beratend tätig zu werden. Solche Gespräche werden vertraulich behandelt, wir sind sogar laut Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei tiefergehenden Problemen können wir auch eine kompetente Beratung z.B. durch den Personalrat vermitteln.

Die ständige Kommunikation mit den Kolleg*innen vermittelt dem Lehrerrat auch eine Vorstellung über die Stimmung, über Ängste, Probleme im Kollegium und über Haltungen zu aktuellen schulrelevanten Themen.

 

Lehrerrat als Berater und Vermittler in Konfliktfällen

Der Umgang mit Konflikten ist ein wichtiges Thema. Konflikte können für einzelne aber auch für eine Gruppe von Kolleg*innen sehr belastend sein, ja sogar negative Auswirkungen auf den Gesundheitszustand haben und krank machen. Deshalb ist der Lehrerrat an einer schnellen und nachhaltigen Lösung von Konflikten interessiert. In Konfliktfällen mit anderen Kolleg*innen oder der Schulleitung können wir dann sowohl als Berater, als Begleiter, als auch Vermittler auftreten. An dieser Stelle seien auch die Beratungslehrer erwähnt, die ebenfalls – kompetent und speziell für diese Tätigkeiten geschult –  als Berater in schulischen und privaten Angelegenheiten oder als Mediator in Konfliktfällen in Anspruch genommen werden können. An dieser Stelle sei auf das Beschwerdemanagement unserer Schule hingewiesen, das auch in schwierigen Konfliktfällen als Richtlinie für einen nachhaltigen und lösungsorientierten Umgang mit dem Problem dienen soll.

 

Lehrerrat als Berater der Schulleitung

Im Schulgesetz heißt es: „Der Lehrerrat berät die Schulleitung in Angelegenheiten der Lehrer*innen sowie der Mitarbeiter*innen und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten.“ Angelehnt an die oben bereits erwähnte Vermittlerrolle in Konflikten kann der Lehrerrat mit seiner anders gelagerten Perspektive der Schulleitung helfen, bestimmte Situationen, Problemfälle und Personalia umfassender einzuschätzen und bei Bedarf an die Einhaltung gegebener Rechte und Verfahrensweisen erinnern. Problemfälle, das kann beispielsweise die Beratung über Entlastungsmöglichkeiten besonders belasteter oder erkrankter Kolleg*ginnen betreffen.

 

Lehrerrat als Mitwirkungsgremium der Schulentwicklung

Die Schulleitung ist verantwortlich für die Initiierung, Planung, Implementierung und Evaluation notwendiger Schulentwicklungsprozesse. Solche Prozesse sind in der Regel mit Veränderungen gewohnter Strukturen und Methoden und mit neuen Anforderungen an die Kompetenzen und die Belastungssituation der Lehrkräfte verbunden. Deshalb ist die Schulleitung verpflichtet den Lehrerrat frühzeitig und fortlaufend zu unterrichten, so dass er in der Lage ist, im Sinne seiner Rechte und Pflichten zu wirken. Dies ist nur dann möglich, wenn eine beabsichtigte Maßnahme noch gestaltungsfähig ist und die Meinungsbildung bei der Schulleitung noch nicht abgeschlossen ist. Hier kann der Lehrerrat dann bereits bei der Planung helfen Aspekte mit Konfliktpotential zu identifizieren, verträglichere Alternativen vorzuschlagen, bei Bedarf die Meinungen des Kollegiums einzuholen oder Möglichkeiten schaffen, dass auch die Kolleg*innen sich offen, kritisch und konstruktiv mit dem Vorhaben auseinandersetzen können. Wurden die Bedürfnisse des Kollegiums bei der Projektplanung genügend berücksichtigt, kann der Lehrerrat die Schulleitung dabei unterstützen, für die Akzeptanz des Vorhabens zu werben.

 

Lehrerrat als Vertretung des Personalrates in dienstrechtlichen Angelegenheiten

Neben den erwähnten Aufgaben als Berater und als Mitwirkungsgremium übernimmt der Lehrerrat teilweise auch die Rechten und Pflichten eines Personalrates. Dies geschieht parallel zur Übertragung von Dienstvorgesetzteneigenschaften auf die Schulleitung. So hat er beispielsweise Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrechte bei den Themen Mehrarbeit, Einstellung, Mitarbeitergespräche, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Teilnehmerauswahl von Fortbildungen, sowie Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung.